Die Schmutzzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. In gleicher Weise ist die ebenfalls als Erschwerniszulage geleistete Staubzulage steuer- und beitragspflichtig. Da diese Zulagen i. d. R. laufend gezahlt werden, handelt es sich sowohl um laufenden Arbeitslohn als auch um regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.

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