Die Nachtdienstzulage ist eine Gehaltszulage, welche die besonderen Erschwernisse der zu verrichtenden Arbeitsleistung während der Nachtzeit – von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr[1]- abgelten soll. Wird mit einer Nachtdienstzulage nur die Rufbereitschaft während der Nachtzeit abgegolten, handelt es sich um eine Bereitschaftsdienstzulage. Die pauschal gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

 
Hinweis

Unterschied zwischen Nachtdienstzulage und Nachtarbeitszuschlag

Die Nachtdienstzulage ist begrifflich eng verwandt mit dem Nachtarbeitszuschlag. Beide Vergütungsformen werden als Kompensation für den Einsatz des Arbeitnehmers in den Nachtstunden gewährt. Im Unterschied zur steuerpflichtigen Nachtdienstzulage sind Nachtarbeitszuschläge innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und beitragsfrei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge