Nachtschicht gleich Zuschlagspflicht?

Nachtzuschläge und Zulagen sind wichtige Bestandteile eines Vergütungskonzeptes. Welche Regelungsmöglichkeiten haben die Tarifvertragsparteien? Können Zuschläge für Dauernachtarbeit und für ungeplante Nachtarbeit unter­schiedlich sein? Wie lassen sich Nachtzuschläge sinnvoll in ein Vergütungssystem einbetten?

Die Fragen nach der Pflicht, Nachtarbeitszuschläge zu bezahlen sowie deren Höhe, wurden durch die gesetzliche Regelung des § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) klargestellt. Dennoch war dieses Thema Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre. Zuletzt hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Februar 2023 mit der Unterscheidung der Zuschlagshöhe für Dauernachtarbeit und ungeplanter Nachtarbeit befasst.

Worin liegt der besondere Konflikt bei den Nachtarbeitszuschlägen?

Grundsätzlich bestand keine gesetzliche Anspruchsgrundlage für Zulagen oder Zuschläge. Wurden diese gewährt, waren die Rechtsgrundlagen der Arbeitsvertrag, individualrechtliche Zusagen des Arbeitgebers, Betriebsvereinbarung oder Tarifverträge. Nach § 6 Abs. 5 ArbZG müssen für einen Nachtarbeitnehmer im Sinne von § 2 Abs. 5 ArbZG alle Arbeitszeiten in der Nachtarbeit angemessen ausgeglichen werden. Dies kann durch eine erhöhte Vergütung oder durch Freizeitausgleich erfolgen. Von diesem gesetzlichen Anspr...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
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Schlagworte zum Thema:  Vergütung, Nachtzuschlag, Nachtarbeit