2.2.1 Wie sind die anzuwendenden Rechtsvorschriften nachzuweisen?
Der Nachweis erfolgt über eine Entsendebescheinigung. Für die Entsendung in einen anderen EU-, EWR-Staat und die Schweiz ist eine A1-Bescheinigung zu beantragen.
Weiterführende Informationen: Entsendebescheinigung; Entsendung, Antrag A1-Bescheinigung
2.2.2 Gibt es einen Mindestzeitraum des Auslandsaufenthaltes für die A1-Bescheinigung?
Eine A1-Bescheinigung ist für jede Entsendung oder Geschäftsreise in der EU, EWR und in der Schweiz zu beantragen. Die Dauer des Auslandseinsatzes spielt dabei keine Rolle.
Weiterführende Informationen: Entsendebescheinigung
2.2.3 Wie lange gilt eine A1-Bescheinigung? Ist für jeden Auslandseinsatz eine separate A1-Bescheinigung erforderlich?
Die A1-Bescheinigung gilt grds. für die Dauer des Einsatzes im Ausland, maximal für den Zeitraum von 24 Monaten. Für Personen, die gewöhnlich in mehr als einem Mitgliedstaat beruflich tätig sind (sog. "Gewöhnliche Mehrfacherwerbstätigkeit"), kann eine A1-Bescheinigung für die Dauer von bis zu 5 Jahren für die betroffenen Mitgliedstaaten ausgestellt werden, in denen die Erwerbstätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird. Von einer "gewöhnlichen" Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten ist auszugehen, wenn die Tätigkeit mindestens an einem Tag pro Monat oder 5 Tagen pro Quartal in mindestens einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird.
Rechtsgrundlage: Art. 13 VO (EG) 883/2004
2.2.4 Gilt die A1-Bescheinigung auch für privat versicherte Arbeitnehmer?
Ja. Die A1-Bescheinigung wird ebenfalls für privat versicherte Arbeitnehmer beim Rentenversicherungsträger beantragt.
2.2.5 Kann man bei einer Workation auf die A1-Bescheinigung verzichten und diese bei einer Prüfung im Nachhinein beantragen?
Grds. kann die A1-Bescheinigung auch im Nachhinein beantragt werden. Es empfiehlt sich aber, die A1-Bescheinigung – sofern dies möglich ist – im Vorfeld zu beantragen, um sie bei einer Kontrolle vorlegen zu können. Führt der Arbeitnehmer im Ausland keine A1-Bescheinigung mit sich, richten sich daraus resultierende Folgen nach den jeweiligen nationalen Vorschriften. Denkbar ist, dass die Behörden dem Arbeitnehmer verbieten, zu arbeiten oder von ihm verlangen, Sozialversicherungsbeiträge oder Bußgelder zu zahlen.
2.2.6 Muss der Arbeitnehmer die A1-Bescheinigung in Papierform mit sich führen?
Einige EU-Staaten verlangen, dass Arbeitnehmer die A1 Bescheinigung ausgedruckt mit sich führen. Dies ist im Einzelfall zu überprüfen. Der sicherste und daher der empfehlenswerte Weg ist es, die A1-Bescheinigung in Papierform mitzuführen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge