Für die auf den Sterbemonat bzw. für die auf den Todestag folgenden 3 Kalendermonate (Sterbevierteljahr) erhält die Witwe/der Witwer eine Geldleistung in Höhe der – auf den Todeszeitpunkt berechneten – Altersrente.[1]

Dabei spielt es keine Rolle, ob Anspruch auf die kleine oder die große Witwen-/Witwerrente besteht.

Hat die verstorbene Person bereits eine Rente erhalten, dann kann die Witwe/der Witwer innerhalb von 30 Tagen nach dem Tode ihres/seines Ehegatten/Lebenspartners einen Vorschuss auf die Leistung des Sterbevierteljahres beim Renten-Service der Deutschen Post AG beantragen. Der Vorschuss beträgt das 3-Fache der von der verstorbenen Person zuletzt bezogenen Monatsrente und wird auf die Rentenansprüche der Witwe/des Witwers für die ersten 3 Monate angerechnet. Der Antrag auf Zahlung des Vorschusses gilt bereits als Rentenantrag.

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