Nach Ende des unbezahlten Urlaubs ist der Arbeitnehmer neu anzumelden.[1] Die Anmeldung ist dabei mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung, mit dem Meldegrund "13" (Anmeldung wegen sonstiger Gründe: Anmeldung nach unbezahltem Urlaub) zu erstatten.

 
Praxis-Beispiel

Unbezahlter Urlaub über einen Monat und Meldungen

Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren.

Unbezahlter Urlaub vom 8.8. bis zum 20.9.

Wiederaufnahme der Beschäftigung am 21.9.

Ergebnis: Es sind folgende Meldungen zu erstellen:

Abmeldung 1.1.bis 7.9. mit Abgabegrund "34" und dem in diesem Zeitraum erzielten beitragspflichtigen Entgelt

Anmeldung 21.9. mit Abgabegrund "13"

[1]

S. Meldungen.

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