Nach Ende des unbezahlten Urlaubs ist der Arbeitnehmer neu anzumelden.[1] Die Anmeldung ist dabei mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung, mit dem Meldegrund "13" (Anmeldung wegen sonstiger Gründe: Anmeldung nach unbezahltem Urlaub) zu erstatten.
Unbezahlter Urlaub über einen Monat und Meldungen
Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren.
Unbezahlter Urlaub vom 8.8. bis zum 20.9.
Wiederaufnahme der Beschäftigung am 21.9.
Ergebnis: Es sind folgende Meldungen zu erstellen:
Abmeldung 1.1.bis 7.9. mit Abgabegrund "34" und dem in diesem Zeitraum erzielten beitragspflichtigen Entgelt
Anmeldung 21.9. mit Abgabegrund "13"
S. Meldungen.
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