Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Während des unbezahlten Urlaubs (auch unbezahlter Sonderurlaub) ruhen die Hauptleistungspflichten auf beiden Seiten. Das heißt, der Arbeitgeber braucht kein Entgelt zu zahlen, der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Nebenabreden des Arbeitsvertrags wie ein Wettbewerbsverbot und Treue- und Fürsorgepflichten behalten aber ihre Gültigkeit. Auch ein evtl. bestehender Kündigungsschutz bleibt erhalten. Zeitlich sind dem unbezahlten Urlaub keine Grenzen gesetzt. Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, kann auch eine mehrjährige Auszeit vereinbart werden.

 
Hinweis

Unbezahlter Sonderurlaub für Sabbatical

Steht für ein Sabbatical z. B. kein angespartes Arbeitszeitguthaben zur Verfügung, kann das Sabbatical auch über einen unbezahlten Urlaub realisiert werden. Das Arbeitsverhältnis bleibt in diesem Fall unabhängig von der Dauer des Sabbaticals erhalten und ruht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge