Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum aufgrund einer Fachschul- bzw. Hochschulausbildung ableisten, gelten als zur Berufsausbildung Beschäftigte.[1] Sofern ihnen vom Betrieb ein Entgelt gezahlt wird, ist dieses auch umlagepflichtig zur U2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge