Informationen über diesen Tarifvertrag
TV Ausbildungs- u. Jahressondervergütung, Maler- u. Lackiererhandwerk, Saarland, 04.07.2000 (AVE-Anfang: 01.08.2000; AVE-Ende: 31.07.2002)
Nummer: 14202.044
Klassifizierung: TV Ausbildungs- u. Jahressondervergütung
Fachbereich: Maler- u. Lackiererhandwerk
Tarifgebiet: Saarland
Geltungsbereich: Auszubildende
Datum: 04. Juli 2000
Vorgänger: 14202.042
Nachfolger: 14202.047
AVE
AVE Anfang 01. August 2000
AVE Ende 31. Juli 2002
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 220 vom 23. November 2000
Bemerkung
- Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
- Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Maler- und Lackiererhandwerk
vom 27. Oktober 2000
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Saarlandes die nachstehenden Tarifverträge, nämlich der
b) | Tarifvertrag über Ausbildungsvergütung und Jahressondervergütung für Lehrlinge (Auszubildende) einschließlich Arbeitszeitregelung vom 4. Juli 2000 |
für das Maler- und Lackiererhandwerk im Saarland
nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit Wirkung vom 1. August 2000 für allgemeinverbindlich erklärt.
Unterzeichnet:
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales
Tarifvertrag über Ausbildungsvergütung und Jahressondervergütung für Lehrlinge (Auszubildende) im Maler- und Lackiererhandwerk des Saarlandes
vom 4. Juli 2000
Zwischen der
Maler- und Lackiererinnung des Saarlandes,
Konrad-Zuse-Straße 4, 66115 Saarbrücken
einerseits
und der
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand,
Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main
andererseits
wird für das Maler- und Lackiererhandwerk des Saarlandes folgender Tarifvertrag geschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
- Räumlich: Das Gebiet des Saarlandes
- Fachlich: Alle Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen des Maler- und Lackiererhandwerks sowie selbständige Betriebsabteilungen in fachfremden Betrieben.
- Persönlich: Alle Lehrlinge (Auszubildende), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben bzw. versicherungsfrei sind.
§ 2 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, beträgt 39 Stunden.
§ 3 Ausbildungsvergütungen
1. |
Die Vergütungen für Auszubildende betragen ab 1. August 2000 bis 31. Juli 2001:
|
2. |
Die Vergütungen für Auszubildende betragen ab 1. August 2001 bis 31. Juli 2002:
|
§ 4 Jahressondervergütung
2. |
Die Jahressondervergütung wird fällig mit der Zahlung der Ausbildungsvergütung für den Monat November. |
§ 5 Laufzeit
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. August 2000 in Kraft. Er kann mit 2-monatiger Frist, erstmals zum 31. Juli 2002, gekündigt werden.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, nach Aufkündigung des Vertrages unverzüglich in Verhandlungen einzutreten.
Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einigkeit darüber, für diesen Tarifvertrag die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen.
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