Die persönlichen Verhältnisse bestimmen, welche Steuerklasse und welche Freibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich, ob für die Lohnsteuerberechnung der Grundtarif oder der Splittingtarif für verheiratete Arbeitnehmer zugrunde zu legen ist.

Steuerklassen und Freibeträge 2024

Die folgende Tabelle gibt für die jeweilige Steuerklasse an, welche Freibeträge (in EUR) in den entsprechenden Lohnsteuertarif 2024 eingearbeitet sind.[1]

 
Steuerklassen I II III IV V VI
Grundfreibetrag 11.604 11.604 23.208 11.604 0 0
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 1.230 1.230 1.230 1.230 0
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 36 36 36 36 0
Vorsorgepauschale ja ja ja ja ja ja
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 0 4.260 0 0 0 0

Die Vorsorgepauschale wird bei allen Steuerklassen berücksichtigt. Die Höhe der Vorsorgepauschale hängt von der Höhe des Arbeitslohns ab. Bei privat versicherten Arbeitnehmern außerdem davon, welche Beiträge (ggf. auch Zusatzbeiträge) zur Krankenversicherung und zur privaten Pflegepflichtversicherung für die Basisversorgung tatsächlich zu zahlen sind.

 
Achtung

Anhebung des Grundfreibetrags erwartet

Der Grundfreibetrag soll nochmals für 2024 erhöht werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

[1] Grundfreibetrag nach § 32a EStG i. d. F. des Inflationsausgleichsgesetzes v. 8.12.2022.

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