1. Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug | |
- | Versorgungsfreibetrag |
- | Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag |
- | Altersentlastungsbetrag |
- | Freibetrag laut ELStAM am Ende des Zuflussmonats |
+ | Hinzurechnungsbetrag laut ELStAM am Ende des Zuflussmonats |
= | Maßgeblicher Jahresarbeitslohn |
Davon Lohnsteuer laut allgemeiner oder besonderer Jahrestabelle | |
2. Maßgeblicher Jahresarbeitslohn | |
+ | Sonstigen Bezug |
- | Restlichen Versorgungsfreibetrag |
- | Restlichen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag |
- | Restlichen Altersentlastungsbetrag |
= | Jahresarbeitslohn einschließlich sonstigen Bezugs |
Davon Lohnsteuer laut allgemeiner oder besonderer Jahrestabelle | |
3. Berechnung der Lohnsteuer für den sonstigen Bezug | |
Lohnsteuer aus allgemeiner oder besonderer Jahrestabelle laut Ziffer 2. | |
- | Lohnsteuer aus allgemeiner oder besonderer Jahrestabelle laut Ziffer 1. |
= | Lohnsteuer für den sonstigen Bezug |
Die Lohnsteuer berechnet sich nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die am Ende des Zuflussmonats gelten.[1] Dies gilt auch im Falle des Arbeitgeberwechsels; ggf. ist der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vorzunehmen.
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