Rz. 40
Für die Berechnung des Regelentgelts wird das Arbeitsentgelt des maßgebenden Kalendermonats ohne einmalig gezahlte Arbeitsentgelte (Rz. 47 ff.) zugrunde gelegt (Abs. 2 Satz 3). Es wird somit (zunächst) nur das "laufende" Brutto-Arbeitsentgelt berücksichtigt. Bezüglich des Begriffs des Arbeitsentgelts wird auf die Ausführungen unter Rz. 15 ff. verwiesen.
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