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Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2023 einmalig rund 2,5 Mrd. EUR aus den Finanzreserven der am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkassen zugeführt. Dies trägt dazu bei, einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze im Jahr 2023 und damit verbundene finanzielle Belastungen der Beitragszahler zu begrenzen. Durch die Regelung werden mit einem bundesweiten und kassenübergreifenden Solidarausgleich die finanziellen Lasten im Jahr 2023 gleichmäßiger auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung verteilt. Nach Erkenntnissen des GKV-Schätzerkreises v. 12./13.10.2022 werden die Krankenkassen das Gesamtjahr 2022 voraussichtlich mit einem Defizit abschließen, sodass die Krankenkassen zum Jahresende 2022 absehbar über deutlich weniger Finanzreserven verfügen werden, die zur Reduktion der Deckungslücke in 2023 herangezogen werden können. Dabei werden die Finanzreserven einer Krankenkasse abzüglich des pauschalen Schonbetrags für Hochkostenfälle zugrunde gelegt.

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