Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Maßnahmen festgelegt, um Unfälle bei der Arbeit zu vermeiden und die Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen. Höchste Priorität hat die Beseitigung der Gefahr am Entstehungsort. Man unterscheidet im Arbeitsschutz technische, organisatorische und persönliche bzw. personenbezogene Schutzmaßnahmen.
Es gelten in Abhängigkeit von der Natur möglicher Einwirkungen:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Biostoffverordnung
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
- DGUV Regeln (DGUV-R)
- PSA-Benutzungsverordnung
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Verordnung zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
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