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Schutzmaßnahmen

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Maßnahmen festgelegt, um Unfälle bei der Arbeit zu vermeiden und die Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen. Höchste Priorität hat die Beseitigung der Gefahr am Entstehungsort. Man unterscheidet im Arbeitsschutz technische, organisatorische und persönliche bzw. personenbezogene Schutzmaßnahmen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten in Abhängigkeit von der Natur möglicher Einwirkungen:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
  • DGUV Regeln (DGUV-R)
  • PSA-Benutzungsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Verordnung zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung

1 Grundlagen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sicherzustellen bzw. zu verbessern (§ 3 ArbSchG). Je nach Art der ausgeübten Tätigkeit und den am Arbeitsplatz verwendeten Stoffen können unterschiedliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Diese werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt (§ 5 ArbSchG).

Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen (§ 3 ArbSchG). Die vorgeschriebene Rangfolge der Schutzmaßnahmen muss grundsätzlich eingehalten werden. Es gilt das STOP-Prinzip, d. h. Vorrang von Substitution (S) vor technischen (T), organisatorischen (O) und/oder Persönlichen Schutzmaßnahmen (P). Die Schutzmaßnahmen orientieren sich am Stand der Technik. Kollektive Schutzmaßnahmen sind technische und organisatorische Maßnahmen, die nicht auf den einzelnen Beschäftigten bezogen sind.

Die Einwirkungen auf die Beschäftigten können physik...

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