Rz. 2

Voraussetzung für eine Bevorzugung ist, dass die fachliche Eignung sowie die für die Ausübung der entsprechenden selbständigen Tätigkeit geforderten gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine fachliche Eignung kann beispielsweise ein bestimmter schulischer Abschluss oder eine universitäre Ausbildung sein. Eine gesetzliche Voraussetzung kann darin bestehen, dass bestimmte unabhängige Tätigkeiten nur von deutschen Staatsangehörigen ausgeübt werden dürfen. Ohne die Erfüllung solcher fachlicher oder gesetzlicher Voraussetzungen können auch schwerbehinderte Menschen keine Zulassung erhalten.

 

Rz. 3

Auf bevorzugte Erteilung hat der schwerbehinderte Mensch keinen Rechtsanspruch ("ist zu erteilen"). Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen hat die eine Zulassung erteilende Stelle einen gewissen Ermessensspielraum ("soll erteilt werden"). Die Formulierung als Soll-Vorschrift führt aber im Ergebnis im Regelfall zur Erteilung einer solchen Zulassung, da nur ein besonderer sachlicher Grund eine Abweichung begründen könnte.

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