
Die Praxis zeigt, dass in vielen Unternehmen Unsicherheiten hinsichtlich des richtigen Umgangs mit Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bestehen. Ein rechtssicheres Bewerbermanagement gewährleistet, dass im Einstellungsprozess keine unnötigen Fehler passieren und die Rechte von Schwerbehinderten gewahrt werden.
Das Bewerbermanagement stellt einen wesentlichen Faktor für die Attraktivität des Arbeitgebers dar und bildet zugleich den Grundstein für eine wertschätzende, effektive und auf Dauer angelegte Zusammenarbeit. Es umfasst den Prozess, beginnend bei der Personalbedarfsplanung über die Personalbeschaffung, eingeleitet durch interne und externe Maßnahmen, bis hin zum Umgang mit eingehenden Bewerbungen, dem Auswahlverfahren und der Absage oder Einstellung. Umso wichtiger ist es, diesen Prozess nicht nur betriebstauglich, sondern auch rechtssicher zu gestalten, um etwaige Verfahrens- und Formfehler sowie Schadensersatz- und/oder Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verhindern.
Rechte der schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX
Die Regelungen des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) dienen dazu, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen Leistungen zu gewähren, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtig...