Rz. 1a

Die Vorschrift befasst sich mit schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen, die nicht auf Arbeitsplätzen in Betrieben und Dienststellen, sondern in Heimarbeit beschäftigt sind oder die in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind. Das für das Arbeitsleben dieser Menschen hauptsächlich maßgebende Regelungswerk ist das Heimarbeitsgesetz v. 14.3.1951 (BGBl. I S. 191), zuletzt geändert durch Art. 26 des Gesetzes v. 20.11.2015 (BGBl. I S. 2010).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge