Rz. 10

Abs. 4 bestimmt, dass die individuelle Unterstützung des jungen Menschen vom Träger der Maßnahme mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen ist. Die Koordinierung zwischen allen an der Maßnahme beteiligten Akteuren obliegt dem Ausbildungsbegleiter, der eng mit dem Ausbildungsbetrieb, den Lehrkräften der Berufsschule, den zuständigen Stellen und Innungen, sowie dem Berufsberater zusammenarbeitet. Der Betrieb entscheidet darüber, ob er das Unterstützungsangebot zur Stabilisierung der betrieblichen Berufsausbildung oder der Einstiegsqualifizierung annehmen möchte (Fachliche Weisungen "Assistierte Ausbildung flexibel" der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 20.9.2020).

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