Rz. 45

Nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 werden abweichend von § 23 Abs. 4 Nr. 2 BAföG Leistungen Dritter, die zur Aufstockung der Berufausbildungsbeihilfe erbracht werden, nicht angerechnet. Unter "Leistungen Dritter" sind auch Leistungen zu verstehen, die von Seiten der Länder gewährt werden (Schön, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, § 67 Rz. 13).

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