2.2.1 Übersicht über Freibeträge bei auswärtiger Unterbringung

 

Rz. 9

 
auswärtige Unterbringung (§ 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III) Betrag in Euro ab 1.8.2019 Betrag in Euro ab 1.8.2020 Betrag in Euro ab 1.8.2021
Auszubildende 65 66 unverändert
Eltern 649 669 709

2.2.2 Übersicht über Freibeträge als Sozialpauschale

 

Rz. 10

 
Sozialpauschale (§ 21 Abs. 2 BAföG) Betrag in Euro ab 1.8.2019 Betrag in Euro ab 1.8.2020 Betrag in Euro ab 1.8.2021

rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer 

(Proz. Wert/Maximalabzugsbetrag)

21,3 %

14.600
unverändert unverändert

Nichtrentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer 

(Proz. Wert/Maximalabzugsbetrag)

15,5 %

8.500
unverändert unverändert

Nichtarbeitnehmer und auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite Personen 

(Proz. Wert/Maximalabzugsbetrag)

37,7 %

25.500
unverändert unverändert

Personen im Ruhestandsalter

(Proz. Wert/Maximalabzugsbetrag)

15,5 %

8.500
unverändert unverändert

2.2.3 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen Auszubildender

 

Rz. 11

 
Einkommen Auszubildende (§ 23 BAföG) Betrag in Euro ab 1.8.2019 Betrag in Euro ab 1.8.2020 Betrag in Euro ab 1.8.2021
auf sonstiges Einkommen des Auszubildenden für Auszubildenden selbst (Abs. 1 Nr. 1) 290  unverändert unverändert
auf sonstiges Einkommen des Auszubildenden für Ehegatten des Auszubildenden (Abs. 1 Nr. 2) 610 630 665
auf sonstiges Einkommen des Auszubildenden für jedes Kind (Abs. 1 Nr. 3) 555 570 605
auf Waisenrenten/-geld des Auszubildenden (Abs. 4 Nr. 1) 140 145 150
Härtefreibetrag für besondere Kosten der Ausbildung (Abs. 5) 280 285 305

2.2.4 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen der Eltern sowie Ehegatten/Lebenspartner

 

Rz. 12

 
Einkommen Eltern und Ehegatten/Lebenspartner (§ 25 BAföG) Betrag in Euro ab 1.8.2019 Betrag in Euro ab 1.8.2020 Betrag in Euro ab 1.8.2021

miteinander verheiratet, nicht dauernd getrenntlebende Eltern

(Abs. 1 Nr. 1)
1.835 1.890 2.000

sonstige Elternteile und Ehegatten/Lebenspartner

(Abs. 1 Nr. 2)
1.225 1.260 1.330

für Ehegatten Einkommensbezieher, kein Elternteil des Auszubildenden

(Abs. 3 Nr. 1)
610 630 665

Kinder Einkommensbezieher und weitere Unterhaltsberechtigte

(Abs. 3 Nr. 2)
555 570 605

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge