Da Saisonarbeiter in der betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers eine erste Tätigkeitsstätte haben, kann der Arbeitgeber etwaige Auslösungen nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzen. Damit kann die Unterkunft lohnsteuerfrei gewährt werden. In den ersten 3 Monaten stehen dem Saisonbeschäftigten steuerfreie Verpflegungspauschalen zu (sog. 3-Monatsfrist). Diese sind aber bei Gestellung von Mahlzeiten ggf. bis auf 0 EUR zu kürzen. Soweit keine doppelte Haushaltsführung vorliegt und/oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, handelt es sich bei der unentgeltlichen Mahlzeitengestellung gegenüber den ausländischen Saisonarbeitskräften um Arbeitslohn, der mit dem jeweiligen Sachbezugswert anzusetzen ist.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge