Das sog. Sabbatical – früher auch "Sabbatjahr" – ist kein fest definierter Rechtsbegriff. In diesem Lexikonstichwort wird hierunter eine längere, meist mehrmonatige Unterbrechung des Arbeitslebens verstanden.
Arbeitsrecht: Arbeitsrechtlich sind Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Daneben hat der Betriebsrat bei der Einführung entsprechender Regelungen ein Mitbestimmungsrecht.
Lohnsteuer: Lohnsteuerlich sind die allgemeinen Grundsätze zum Lohnzufluss (§ 38 EStG) und zur Lohnsteuererhebung (§ 39b EStG) zu beachten.
Sozialversicherung: § 7 Abs. 1a SGB IV regelt die versicherungsrechtlichen, § 23b SGB IV die beitragsrechtlichen Auswirkungen eines Sabbatjahres im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen der flexiblen Arbeitszeitmodelle in einem Gemeinsamen Rundschreiben dargestellt (GR v. 31.3.2009).
Entgelt | LSt | SV |
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Weiter gezahlter Arbeitslohn aus Zeitwertguthaben | pflichtig | pflichtig |
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