Kurzbeschreibung

Erstattet der Arbeitgeber keine Pauschalen bei Dienstreisen, kann der Arbeitnehmer die Aufwendungen in Höhe der Pauschalen als Werbungskosten in der Einkommenssteuer geltend machen. Mit dieser Bescheinigung kann der Arbeitgeber bestätigen, dass er dem Arbeitnehmer keine Pauschalen (oder weniger als die gesetzlichen Pauschalen) gewährt hat. Die Bestätigung des Arbeitgebers ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, erleichtert dem Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers aber die Beurteilung.

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