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Rauchverbot

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Zusammenfassung

 
Begriff

Ein Rauchverbot untersagt, Tabak (und oft auch vergleichbare Substanzen) an bestimmten Orten abbrennen zu lassen. Ziel ist in der Regel der Schutz der Anwesenden vor den Gefahren des Passivrauchens, der Brandschutz oder die Vermeidung von Verschmutzungen. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "die erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um nicht rauchende Mitarbeiter vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Das allgemeine oder auf einzelne Bereiche beschränkte Rauchverbot im Unternehmen ist in § 5 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in der allgemeinen Vorschrift des § 618 Abs. 1 BGB geregelt. Das in Bundesbehörden, Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfen geltende grundsätzliche Rauchverbot ist in § 1 des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) geregelt.

Arbeitsrecht

1 Einordnung

Das Rauchen im Arbeitsalltag kann zu einem vielschichtigen Streitthema mutieren. Arbeitgeber müssen in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften achten, für den Gesundheitsschutz der Nichtraucher sorgen und gleichzeitig die allgemeine Handlungsfreiheit der Raucher berücksichtigen. Neben den schwerwiegenden negativen gesundheitlichen Auswirkungen des (Passiv-)Rauchens, kann insbesondere auch das Thema Raucherpausen zu großem Unmut unter den Beschäftigten führen. Seit 2007 sind Rauchverbote als mögliche oder sogar zwingend erforderliche Maßnahme des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz in der Verordnung über Arbeitsstätten normiert. Bei der Einführung eines solchen müssen Arbeitgeber einige Punkte beachten.

2 Arbeitsschutz

Gemäß § 5 Abs. 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten...

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