Sachverhalt

In einem Unternehmen wird üblicherweise an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 15 EUR ist in der Spätschicht an 2 Sonntagen im Monat eingesetzt. Die Schicht beginnt jeweils um 12:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Der Mitarbeiter kann wegen Krankheit an einem Sonntag nicht arbeiten.

Wie hoch ist der steuer- und sozialversicherungsfreie Sonntagszuschlag im Monat?

Ergebnis

Ob Zuschläge gezahlt werden müssen, richtet sich nach den Regelungen des Tarifvertrags, der Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrags. Im Fall der Entgeltfortzahlung ist der Arbeitgeber verpflichtet auch die Zuschläge auszuzahlen, die sich der Arbeitnehmer erarbeitet hätte. Diese können allerdings nicht steuer- und beitragsfrei bleiben, weil der Arbeitnehmer nicht, wie gesetzlich gefordert, gearbeitet hat.

Dem Arbeitnehmer können folgende Zuschläge für geleistete Sonntagsarbeit lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden, soweit diese auch tatsächlich gezahlt werden:

 
Höchstmöglicher Sonntagszuschlag für diesen Arbeitnehmer pro Stunde (15 EUR x 50 %) 7,50 EUR
Höchstmöglicher Sonntagszuschlag für diesen Arbeitnehmer in diesem Monat insgesamt (7,50 EUR x 8 Std. x 1 Tag) 60,00 EUR

Der Zuschlag i. H. v. 60 EUR für den Sonntag, an dem der Mitarbeiter krank war, ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

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