Sachverhalt

Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 3.950 EUR brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. In den Monaten Januar bis Mai leistete sie ingesamt 62 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung Mai ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt.

Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag? Ist die Behandlung der Überstunden als Einmalzahlung im Mai zulässig?

Ergebnis

Der Stundensatz für Gehaltsempfänger kann auch nach den tatsächlichen Arbeitsstunden des jeweiligen Monats ermittelt werden. Dadurch ist der ermittelte Stundensatz in den einzelnen Monaten unterschiedlich hoch.

Überstunden sind als laufendes Entgelt grundsätzlich dem Monat zuzurechnen, in dem sie geleistet wurden.

Aus Vereinfachungsgründen können Arbeitgeber jedoch den Gesamtbetrag wie eine Einmalzahlung verbeitragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Auszahlung spätestens bis zum 31.3. des Folgejahres erfolgt.

 
Berechnung Stundensatz  
Stunden monatlich (23 Arbeitstage × 8 Stunden) 184 Std.
Stundenlohn (Bruttolohn 3.950 EUR : 184 Stunden) 21,47 EUR
   
Bruttolohn Mai 3.950,00 EUR
Zzgl. Überstunden (62 Überstunden × 21,47 EUR) als Einmalzahlung zu verbeitragen + 1.331,14 EUR
Zzgl. Überstundenzuschlag (30 % v. 1.331,14 EUR) als Einmalzahlung zu verbeitragen + 399,34 EUR
Gesamtbrutto (lohnsteuer- und beitragspflichtig) 5.680,48 EUR

Hinweis

Für die Auszahlung der Überstunden muss bei Gehaltsempfängern zuerst der Stundenlohn ermittelt werden. Hierfür gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten: 4,33-Formel, 4,35-Formel oder tatsächliche Arbeitsstunden. Nach welcher Methode gerechnet wird, ergibt sich entweder aus den betrieblichen Vorgaben oder unterliegt der Entscheidung des Arbeitgebers. Diese Methode sollte jedoch im Entgeltabrechnungsprogramm ausgewählt und dann für alle Arbeitnehmer angewendet werden.

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