Sachverhalt

Zum 17.1.2024 hat ein neuer Mitarbeiter angefangen, für den nun erstmalig die Gehaltsabrechnung durchgeführt werden soll. Der Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 3.000 EUR monatlich. Für den Januar erhält er dieses Gehalt zur Hälfte, also 1.500 EUR. Er bezieht keine sonstigen Vorteile vom Arbeitgeber.

Bis zur Einstellung hat er bei einer anderen Firma gearbeitet. Vom 1.1.-16.1.2024 hat er dafür einen Arbeitslohn von 1.000 EUR erhalten. Der Arbeitnehmer hat Lohnsteuerklasse I und ist konfessionslos.

Wie hoch ist die Lohnsteuer für den Monat Januar, wie ist sie zu ermitteln und welche Lohnsteuertabelle ist anzuwenden?

Ergebnis

Regulärer Lohnzahlungszeitraum für den neuen Mitarbeiter ist der Monat. Ab Februar kann die Lohnsteuer aus der Monatstabelle für einen Arbeitslohn von 3.000 EUR ermittelt werden.

Für Januar gilt ein verkürzter Lohnzahlungszeitraum, weil das Arbeitsverhältnis erst im Laufe des üblichen Lohnzahlungszeitraums beginnt. Die Lohnsteuer kann deshalb nicht nach der Monatstabelle erhoben werden (diese wäre zu niedrig, weil der Mitarbeiter in "normalen" Monaten nicht nur 1.500 EUR, sondern 3.000 EUR verdient).

Die Lohnsteuer kann hilfsweise nach der Tagestabelle ermittelt werden. Vom 17.-31.1.2024 sind es insgesamt 15 Kalendertage (die tatsächlichen Arbeitstage sind ohne Bedeutung).

 
Berechnung der Lohnsteuer  
Arbeitslohn je Kalendertag (1.500 EUR : 15 Kalendertage) 100,00 EUR
Lohnsteuer je Kalendertag 10,80 EUR
Gesamtlohnsteuer Januar (15 Kalendertage x 11,59 EUR) 162,00 EUR

Der bisherige Arbeitslohn ist für die Lohnsteuerermittlung auf den laufenden Arbeitslohn ohne Bedeutung. Im Beispiel ist der Lohnsteuerabzug der Firma tendenziell etwas zu hoch, weil der Mitarbeiter vorher weniger verdient hat. Die Differenz wird ihm erst im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung erstattet.

Praxis-Tipp

Die Monats-, Wochen- und Tageslohnsteuertabelle sind aus der Jahreslohnsteuertabelle abgeleitet, indem sowohl die Beträge des Arbeitslohns als auch die Steuerbeträge anteilig angesetzt werden. In der Monatslohnsteuertabelle erfolgt die Umrechnung mit 1/12, in der Wochenlohnsteuertabelle mit 7/360 und in der Tagestabelle mit 1/360 der Jahresbeträge. Durch die Nutzung elektronischer Lohnabrechnungsprogramme können leichte Rundungsdifferenzen auftreten.

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