Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin (Rechtskreis West) hat ein Gehalt von 7.800 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, 9 % Kirchensteuer, freiwillig krankenversichert, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im November 2024 für die Arbeitnehmerin eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 604 EUR und wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn übernommen.

Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?

Ergebnis

Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2024 sind 7.248 EUR jährlich steuerfrei (8 % von 90.600 EUR) und 3.624 EUR sozialversicherungsfrei (4 % von 90.600 EUR) bzw. monatlich 604 EUR bzw. 302 EUR.

 
Gehalt   7.800,00 EUR
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung (steuer- und beitragsfrei, gehört nicht zum Gesamtbrutto)   302,00 EUR
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung (steuerfrei, aber beitragspflichtig, gehört nicht zum Gesamtbrutto)   302,00 EUR
Gesamtbruttoverdienst   7.800,00 EUR
Steuerbrutto 7.800,00 EUR  
Sozialversicherungsbrutto RV/AV (begrenzt auf BBG West) 7.550,00 EUR  
Lohnsteuer 1.841,33 EUR  
Solidaritätszuschlag 39,32 EUR  
Kirchensteuer 165,71 EUR  
Gesamtabzug Steuern   - 2.046,36 EUR
Rentenversicherung (9,3 %) 702,15 EUR  
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) 98,15 EUR  
Gesamtabzug Sozialversicherung   - 800,30 EUR
Gesetzliches Netto   4.953,34 EUR
Zuschuss zur freiwilligen KV (7,75 % von 5.175 EUR) 401,07 EUR  
Zuschuss zur PV bei freiwilliger KV (1,7 % von 5.175 EUR) 87,98 EUR  
Abführung der freiwilligen KV gesamt (15,5 %)   - 802,14 EUR
Abführung der PV gesamt (4,0 %)   -207,01 EUR
Auszahlungsbetrag   4.433,24 EUR

Der Direktversicherungsbeitrag ist lohnsteuerfrei und wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei. Im Gegenzug ist die Rente, die im Versorgungsfall aus dieser Direktversicherung gezahlt wird, voll steuerpflichtig sowie bei gesetzlich Versicherten kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

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