Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Ihr Arbeitgeber hat für sie im Jahr 2024 eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Er zahlt jedes Jahr im November 3.624 EUR als Einmalbetrag zusätzlich zum Arbeitslohn in die Direktversicherung ein.

Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?

Ergebnis

Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie jährliche Höchstbetrag 2024 liegt damit bei 7.248 EUR (8 % von 90.600 EUR), beitragsfrei bleiben höchstens 3.624 EUR (4 % von 90.600 EUR).

 
Gehalt   3.500,00 EUR
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung (gehört nicht zum Gesamtbrutto)   3.624,00 EUR
Gesamtbruttoverdienst   3.500,00 EUR
Steuerbrutto 3.500,00 EUR  
Sozialversicherungsbrutto 3.500,00 EUR  
Lohnsteuer 436,91 EUR  
Solidaritätszuschlag 0,00 EUR  
Gesamtabzug Steuern   - 436,91 EUR
Krankenversicherung (7,3 % + 0,45 %) 271,25 EUR  
Pflegeversicherung (2,3 %) 80,50 EUR  
Rentenversicherung (9,3 %) 325,50 EUR  
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) 45,50 EUR  
Gesamtabzug Sozialversicherung   - 722,75 EUR
Gesetzliches Netto   2.340,34 EUR
Auszahlungsbetrag   2.340,34 EUR

Der Direktversicherungsbeitrag ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Gegenzug ist die Rente, die im Versorgungsfall aus dieser Direktversicherung gezahlt wird, voll steuerpflichtig. Bei gesetzlich Versicherten ist sie dann auch kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

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