Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die bisher krankenversicherungsfrei waren und während der Freistellung aufgrund der Herabsetzung der Wochenarbeitszeit und des dadurch geringeren Arbeitsentgelts krankenversicherungspflichtig werden, können sich von der Versicherungspflicht auf ihren Antrag hin befreien lassen.[1] Ohne das Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht würden diese Personen gesetzlich krankenversichert und könnten erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem nach Ende der Freistellung die Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder überschritten wird, in die private Krankenversicherung zurückkehren. Dies allerdings nur dann, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt auch die Versicherungspflichtgrenze des folgenden Jahres überschreitet. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt, entsprechend der Regelung zur Elternzeit, nur für die Dauer der Freistellung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge