Mit dem Abtastverfahren ist das Nettoarbeitsentgelt auf ein Bruttoarbeitsentgelt hochzurechnen. Sofern keine geeigneten EDV-Programme zur Verfügung stehen, die entsprechende Funktionen implementiert haben[1], geschieht dies durch wiederholten Vergleich des errechneten Bruttoentgelts mit den sich ergebenden Nettowerten nach Kürzung der errechneten Sozialversicherungsbeiträge und der Lohn- und Kirchensteuer sowie dem Solidarzuschlag, bis sich nach deren Kürzung das vereinbarte Nettoentgelt ergibt.

Dazu werden zunächst die gesetzlichen Abzüge aus einem angenommenen Bruttoentgelt in Höhe des Nettoentgelts errechnet und die so ermittelten Abzugsbeträge dem Nettoentgelt hinzugerechnet. Dies ergibt das vorläufige Bruttoentgelt, mit dem wiederum die darauf entfallenden Abzüge ermittelt werden. Bei entsprechend häufiger Wiederholung ergibt sich ein Rechenvorgang, bei dem ein Bruttoentgelt ermittelt wird, dessen Abzüge zu dem tatsächlich gezahlten Nettoentgelt führen.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung des Arbeitsentgelts bei Nettolohnvereinbarung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren ein monatliches Nettoarbeitsentgelt i. H. v. 2.000 EUR. Der Arbeitnehmer ist 30 Jahre, ledig und hat ein Kind. Für ihn gilt die Steuerklasse I und es ist Kirchensteuer (9 %) zu entrichten. Seine gesetzliche Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag i. H. v. 1,5 %.

Ermittlung des Bruttoarbeitsentgelts:

 
  Schritt 1 Schritt 2 Schritte 3 –12 Schritt 13 Schritt 14
Berechnungsgrundlage 2.000,00 2.527,07 2.931,65 2.931,66
Nettoentgelt 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00
Lohnsteuer 110,16 218,75 307,41 307,41
Kirchensteuer 9,91 19,68 27,66 27,66
Solidaritätszuschlag 0,00 0,00 0,00 0,00
KV-Beitrag (7,3 %) 146,00 184,48 214,01 214,01
KV-Zusatzbeitrag (0,75 %) 15,00 18,95 21,99 21,99
PV-Beitrag (1,7 %) 34,00 42,96 49,84 49,84
RV-Beitrag (9,3 %) 186,00 235,02 272,64 272,64
ALV-Beitrag (1,3 %) 26,00 32,85 38,11 38,11
  2.527,07 2.752,69 2.931,66 2.931,66

Ergebnis: Im Schritt 1 werden die maßgeblichen Abzüge auf der Basis von 2.000 EUR vorgenommen. Die Abzüge betragen insgesamt 527,07 EUR. Zusammen mit dem Nettoentgelt ergeben sich dann 2.527,07 EUR. Im Schritt 2 werden jetzt die Abzüge von diesem Wert vorgenommen. Die Abzüge betragen dann insgesamt 752,69 EUR. Zusammen mit dem Nettoentgelt ergeben sich dann 2.752,69 EUR.

Die Erhöhung im Schritt 2 (2.752,69 EUR – 2.527,07 EUR = 225,62 EUR) ist bereits deutlich niedriger als bei Schritt 1 (2.527,07 EUR – 2.000 EUR = 527,07 EUR). Dies setzt sich bei den weiteren Schritten fort. Diese Vorgehensweise wird solange wiederholt, bis sich keine Änderung mehr ergibt. Nach Schritt 14 ist dies bei diesem Beispiel der Fall. Die Abzüge bei 2.931,65 EUR sind identisch mit den Abzügen bei 2.931,66 EUR. Das Bruttoentgelt beträgt also 2.931,66 EUR.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge