Ab dem 1.1.2018 gilt das komplett neu gefasste Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss die schwangere oder stillende Arbeitnehmerin über die konkretisierte Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen nach § 13 MuSchG unterrichten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge