Kurzbeschreibung

Ab dem 1.1.2018 gilt das komplett neu gefasste Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss die schwangere oder stillende Arbeitnehmerin über die konkretisierte Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen nach § 13 MuSchG unterrichten.

Vorbemerkung

Der Arbeitgeber muss regelmäßig im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz die abstrakten Gefahren für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen an einzelnen Arbeitsplätzen erfassen und beurteilen. Diese Pflicht besteht losgelöst davon, ob auf diesen Arbeitsplätzen überhaupt Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden oder werden sollen. Er hat dann in einer verständlichen Weise die schwangere oder stillende Arbeitnehmerin über die konkretisierte Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen einschließlich der von ihm vorgesehenen Maßnahmen nach § 13 MuSchG wie z. B. einer Umsetzung auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz zu unterrichten.

Existiert ein Betriebsrat, ist dieser nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beteiligen.

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Unterrichtung der Schwangeren oder der stillenden Mutter über die konkretisierte Gefährdungsbeurteilung

Sehr geehrte Frau …..,

nach den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes (§§ 9 ff. MuSchG) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Gefahren für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz erfasst und beurteilt werden.

Die Beurteilung Ihres Arbeitsplatzes hat ergeben, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden dürfen, weil an Ihrem Arbeitsplatz für Sie als Schwangere bzw. stillende Mutter keine unverantwortbare Gefährdung vorliegt.

An Ihrem Arbeitsplatz könnten aber eventuell trotzdem in geringfügigem Ausmaß folgende Gefährdungen auftreten: ……………….. (näher ausführen).

Um diese Gefährdungen für Sie zu verringern haben wir folgende Maßnahmen ergriffen: ………………….. (näher ausführen, Umgestaltung des Arbeitsplatzes…).

Bitte wirken Sie am Arbeitsschutz mit, indem Sie Folgendes beachten und an Ihrem Arbeitsplatz umsetzen: …………….. (z. B. Schutzhandschuhe anziehen…).

Für die Klärung von Einzelheiten oder bei Rückfragen zu den konkreten Schutzmaßnahmen können Sie sich gerne an …… (ggf. Vorgesetzten, Arbeitsschutzbeauftragten oder Betriebsarzt angeben) wenden.

Variante 1 – Einsatz auf einem anderen Arbeitsplatz:

Die Beurteilung Ihres Arbeitsplatzes hat ergeben, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigt werden dürfen, weil für Sie als Schwangere bzw. stillende Mutter bei Fortsetzung der Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz eine unverantwortbare Gefährdung vorliegen würde.

Im Interesse Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihres Kindes setzen wir Sie daher ab …… auf folgendem Arbeitsplatz ein: ……………….

Der Betriebsrat hat der Umsetzung zugestimmt. (Rechtsgrundlage ist § 99 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes).

Herr/Frau ……. wird auf Sie zukommen, um Einzelheiten mit Ihnen abzustimmen (hier Vorgesetzten oder sonstigen Ansprechpartner angeben).

Wir hoffen, dass die geänderten Arbeitsbedingungen dazu beitragen, dass Sie Ihre Tätigkeit ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen für Sie und Ihr Kind erfolgreich fortsetzen können.

Variante 2 – Betriebliches Beschäftigungsverbot:

Die Beurteilung Ihres Arbeitsplatzes hat ergeben, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigt werden dürfen, weil für Sie als Schwangere bzw. stillende Mutter bei Fortsetzung der Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz eine unverantwortbare Gefährdung vorliegen würde.

Leider war es uns nicht möglich, Ihren Arbeitsplatz so umzugestalten, dass eine Gefährdung auf ein hinnehmbares Maß reduziert werden kann. Auch eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz ist leider nicht möglich.

Aus diesem Grund dürfen wir Sie während Ihrer Schwangerschaft bzw. Stillzeit nicht weiter beschäftigen. …….

Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie noch Rückfragen zum Arbeitsschutz oder der konkreten Gestaltung Ihrer Arbeitsbedingungen haben.

Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

(Arbeitgeber)

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