Bei Versicherten, deren Nettoarbeitsentgelt nach Stundenlohn gezahlt wird, ist das Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren und durch die bezahlten Arbeitsstunden multipliziert mit sieben zu teilen (Formel 3).[1]

 
Formel 3: Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum x wöchentliche Arbeitszeit (zzgl. Ø Mehrarbeitsstunden)
  Arbeitsstunden x 7

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist um die durchschnittlichen Mehrarbeitsstunden im Berechnungszeitraum zu erhöhen.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung bei Stundenlohn

 
mtl. Nettoarbeitsentgelt Mai insgesamt 168 Arbeitsstunden 1.596 EUR
mtl. Nettoarbeitsentgelt Juni insgesamt 160 Arbeitsstunden 1.520 EUR
mtl. Nettoarbeitsentgelt Juli insgesamt 176 Arbeitsstunden 1.672 EUR

wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden

Berechnung:

 
4.788 EUR x 40 = 54,29 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
→ 13 EUR Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
→ 41,29 EUR Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
504 x 7
 
Praxis-Tipp

Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss bei Arbeitsausfällen

Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes und der Arbeitgeberzuschuss bei Arbeitsausfällen im Bemessungszeitraum, die zulasten bzw. nicht zulasten der Versicherten gehen, werden im GR v. 6.12.2017-II i. d. F. v. 23.3.2022: Abschn. 9.2.4.7.3 und 9.2.4.7.4 dargestellt.

[1] GR v. 6.12.2017-II i. d. F. v. 23.3.2022: Abschn. 9.2.4.7.2.1.

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