[1] Bei Stundenlöhnerinnen ist das Nettoarbeitsentgelt des Berechnungszeitraums mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren; der daraus resultierende Wert ist durch das Ergebnis der Multiplikation der bezahlten Arbeitsstunden (zzgl. gegebenenfalls verschuldeter unbezahlter Fehlstunden) des Berechnungszeitraums mit sieben zu teilen (Formel 3).

[2] Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist um die durchschnittlichen Mehrarbeitsstunden im Berechnungszeitraum zu erhöhen (vgl. Abschnitt 9.2.4.7.2.2.3 "Berücksichtigung von Mehrarbeitsstunden ").

[3] Zu den Arbeitsstunden in diesem Sinne gehören auch solche Stunden, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (z.B. die Stunden bezahlten Urlaubs, bezahlter Feiertage, bezahlter Freistunden). Ebenso gehören zu den Arbeitsstunden auch bezahlte Mehrarbeitsstunden. Daneben gehören hierzu auch unbezahlte verschuldete (unentschuldigte) Fehlstunden (vgl. Abschnitt 9.2.4.7.3 "Arbeitsausfälle, die zu Lasten der Versicherten gehen "). Unbezahlte unverschuldete (entschuldigte) Fehlstunden dürfen der Zahl der Arbeitsstunden nicht hinzugerechnet werden (vgl. Abschnitt 9.2.4.7.4 "Arbeitsausfälle, die nicht zu Lasten der Versicherten gehen "). Bei der Ermittlung der Arbeitsstunden sind auch Stundenbruchteile zu berücksichtigen, wobei diese auf drei Dezimalstellen nach dem Komma auszurechnen und auf die zweite Stelle kaufmännisch auf- bzw. abzurunden sind.

Formel 3 – Nettoarbeitsentgelt bei Stundenlohn

Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum x wöchentliche Arbeitszeit (zzgl. ∅Mehrarbeitsstunden)
Arbeitsstunden x 7
= kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt

[4] Das Ergebnis ist auf drei Dezimalstellen nach dem Komma auszurechnen, wobei auf die zweite Stelle kaufmännisch auf- bzw. abzurunden ist.

Beispiel 36 – Berechnung Nettoarbeitsentgelt bei Stundenlöhnerinnen

Das Arbeitsentgelt wird nach Stunden bemessen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 28 Stunden. Arbeitstage sind Montag bis Donnerstag (je 7 Stunden), außer Feiertage. Der Stundenlohn beträgt 11 EUR. Es wird keine bezahlte Mehrarbeit geleistet.
Monat Arbeitsstunden Nettoarbeitsentgelt
April 119 1.309 EUR
Mai 112 1.232 EUR
Juni 105 1.155 EUR
Lösung:
Berechnung: 3.696 EUR x 28 Stunden
336 Stunden x 7
= 44 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt

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