Während der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern im Homeoffice die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften grundsätzlich vollumfänglich sicherstellen muss, sind die Anforderungen für die mobile Arbeit flexibler. Hier findet jedenfalls die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung. Die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gelten bei dem mobilen Arbeiten im Ausland hingegen ebenfalls, wenn auch teilweise nur eingeschränkt. Insbesondere hat der Arbeitgeber die für die Arbeitnehmer verbundenen Gefährdungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer während der mobilen Arbeit im Ausland sicherzustellen.

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