Beschäftigungsfähigkeit bedeutet, dass eine Person über die entsprechenden Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen verfügt, um eine Arbeit oder Beschäftigung ausüben zu können, in dieser zu bleiben und sich dabei nachhaltig weiterzuentwickeln.[1]

Dazu gehören sowohl fachliche als auch überfachliche Fähigkeiten, wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit, Führungskompetenzen und Lernbereitschaft. Außerdem tragen soziale und persönliche Eigenschaften, wie Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Motivation, Resilienzkompetenz und Kohärenzsinn (Fähigkeit, die Ressourcen zur Gesunderhaltung zu nutzen), zur Beschäftigungsfähigkeit bei.

Besonders die Sicherung bzw. der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit erfordert eine durch Weiterqualifizierung und lebenslanges Lernen begleitete Anstrengung, um den sich wandelnden Arbeits- und Kompetenzanforderungen gerecht zu werden. Hierzu tragen beide Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – eine wechselseitige Verantwortung, indem sie die geeigneten Möglichkeiten zum Erhalt und/oder der Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit wahrnehmen bzw. anbieten.

Das "Work-Ability-Konzept" nach Juhani Ilmarinen liefert eine bewährte Darstellung der komplexen Zusammenhänge bezüglich Förderung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Zugleich bildet es den Rahmen für die Bedarfsanalyse und die Planung von Präventionsmaßnahmen, durch die die Arbeitsfähigkeit i. Allg., aber auch in Bezug auf eine alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung erhalten und gefördert werden kann.[2]

Abb. 4: Haus der Arbeitsfähigkeit © 2022, biTecS Osnabrück, in Anlehnung an Illmarinen et al., FIOH.

Ein Unternehmen kann eine Fülle von Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit seiner Mitarbeiter ergreifen. Viele Ansätze wurden bereits in Abschn. 5 zu den Bindungs-Charakteristika von Mitarbeitenden aufgezeigt.

Wesentliche Bedeutung erhalten natürlich alle Aktivitäten, die direkt und indirekt auf die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zielen. An dieser Stelle soll auf die im Juli 2023 erschienene DGUV-Broschüre "Präventionsfeld Gesundheit bei der Arbeit" verwiesen werden.[3] Förderung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ist unabdingbarer strategischer und kultureller Bestandteil eines gesunden Unternehmens. Von den Unternehmensverantwortlichen fordert das ein effektives Betriebliches Management für Sicherheit und Gesundheit (s. a. ISO 45001), die Hinführung der Beschäftigten zu einer individuellen Sicherheits- und Gesundheitskompetenz sowie die Schaffung organisationaler Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Sicherheits- und Gesundheitskultur.[4] Es geht also um eine ganzheitliche Vorgehensweise, bei der viele Akteure zu beteiligen sind.

[1] Vgl.: DINSPEC 91020:2012-07, Beuth Verlag, Berlin.
[3] DGUV-G 306-002: Präventionsfeld "Gesundheit bei der Arbeit" – Positionierung und Qualitätskriterien.
[4] Vgl. auch: Abschn. 2.2 DGUV-G 306-002.

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