Begriff

Unter Beschäftigungsfähigkeit wird die Fähigkeit zur Partizipation am Arbeits- und Berufsleben verstanden. Die individuelle Beschäftigungsfähigkeit ergibt sich schließlich aus den Anforderungen der Arbeitswelt sowie gleichzeitig aus den persönlichen, fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen sowie der persönlichen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit eines jeden Beschäftigten.[1]

Die DIN SPEC 91020[2] definiert Beschäftigungsfähigkeit als individuelle Fähigkeit, eine Beschäftigung zu finden, in dieser zu bleiben und diese auch nachhaltig weiterzuentwickeln und zu sichern. Insbesondere die Sicherung bzw. der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit betont die Notwendigkeit, durch regelmäßige Weiterqualifizierung und lebenslanges Lernen den sich ständig wandelnden Arbeits- und Kompetenzanforderungen gerecht zu werden.[3]

Hinweis: Die DIN SPEC 91020 "Betriebliches Gesundheitsmanagement" ist am 1.10.2020 zurückgezogen worden, da laut dem DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg) alle wesentlichen Aspekte des BGM von der seit 2018 vorhandenen DIN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" abgedeckt werden. Jedoch sind viele Formulierungen in der DIN SPEC 91020 für das Verständnis von BGM besser geeignet, weshalb diese als Leitfaden nach wie vor herangezogen und daraus auch zitiert wird.

[1] BAuA (2016): Beschäftigungsfähigkeit, verfügbar unter www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Beschaeftigungsfaehigkeit/Beschaeftigungsfaehigkeit.html
[2] DIN SPEC 91020 (Juli 2012). Betriebliches Gesundheitsmanagement, Beuth, Berlin.
[3] Klenk: Gabler Wirtschaftslexikon. Beschäftigungsfähigkeit, 2016, verfügbar unter http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/beschaeftigungsfaehigkeit.html#sachgebiete

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