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Stakeholder

Jens Brehm, Kristin Bost
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Begriff

Stakeholder werden auch als Anspruchsgruppen bezeichnet. Dazu zählen alle internen und externen Personengruppen, die gegenwärtig oder auch in Zukunft von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind.[1]

Die DIN SPEC 91020[2] definiert Stakeholder als eine natürliche oder juristische Person, die zur Wertschöpfung der Organisation beiträgt oder auf andere Weise an den Tätigkeiten der Organisation interessiert oder davon betroffen ist. Im betrieblichen Gesundheitsmanagement können darunter interne und externe Akteure verstanden werden, die im Rahmen eines solchen Projektes einbezogen sowie direkt oder indirekt davon betroffen sind.

Hinweis: Die DIN SPEC 91020 "Betriebliches Gesundheitsmanagement" ist zum 1.10.2020 zurückgezogen worden, da nun laut dem DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg) alle wesentlichen Aspekte des BGM von der seit 2018 vorhandenen DIN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" abgedeckt werden. Jedoch sind viele Formulierungen in der DIN SPEC 91020 für das Verständnis von BGM besser geeignet, weshalb diese als Leitfaden nach wie vor herangezogen und daraus auch zitiert wird.

[1] Thommen: Gabler Wirtschaftslexikon. Stakeholder, 2016, verfügbar unter http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/anspruchsgruppen.html
[2] DIN SPEC 91020 (Juli 2012). Betriebliches Gesundheitsmanagement, Beuth, Berlin.

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