Der Arbeitgeber muss nach Ablauf des 12-Monats-Zeitraums erneut das Vorliegen von Geringfügigkeit überprüfen. Dies macht er in der bereits beschriebenen Art und Weise in Form einer vorausschauenden Betrachtung der nächsten 12 Monate.

 
Praxis-Tipp

Prüfung zu Beginn eines Kalenderjahres

Aus Vereinfachungsgründen ist es ausdrücklich erlaubt und auch zu empfehlen, die Prüfung jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr vorzunehmen.

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