Jugendlicher[1] ist, wer bereits 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.[2] Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.[3]

Jugendliche über 15 Jahre mit Vollzeitschulpflicht dürfen während der Schulferien für höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Kinder, die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, aber noch nicht 15 Jahre alt sind, dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.[4]

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