Arbeitgeber müssen die Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld ihrer Beschäftigten auf elektronischem Weg über den Datenaustausch "Entgeltersatzleistungen" an die Krankenkasse des Arbeitnehmers übermitteln.[1] Für Entgeltersatzleistungen anderer Sozialversicherungsträger bestimmte Daten werden ebenfalls an die Krankenkasse gemeldet. Diese berechnet die Entgeltersatzleistung ggf. im Auftrag oder leitet die Daten an den zuständigen Sozialversicherungsträger weiter.

 
Hinweis

Unfallversicherungsträger fordert notwendige Angaben an

Sofern die Unfallversicherungsträger selbst Leistungen (Übergangsgeld, Verletztengeld und Kinderpflege-Verletztengeld) berechnen, erhalten die Arbeitgeber vom jeweiligen Träger der Unfallversicherung ein Hinweisschreiben, welche Angaben zur Erstattung des Datensatzes notwendig sind.

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