Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherung. Berufshilfe. Umschulung. Kostenzusage

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Kostenzusage des Unfallversicherungsträgers für eine bestimmte Maßnahme kommt dann nicht in Betracht, wenn der Versicherte verlangt, zu einem Beruf umgeschult zu werden, in dem er nur zu einem Teil des Berufsfeldes einsetzbar ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1655553

Breith. 1997, 523

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