Die Rückkehr ins Arbeitsleben bei an Long-/Post-COVID erkrankten Menschen ist über eine stufenweise Wiedereingliederung (z. B. nach dem Hamburger Modell) in vielen Fällen nicht ausreichend oder nachhaltig stabil und kommt somit an ihre Grenzen. Ein erweiterter Ansatz der beruflichen Rehabilitation kann daher sinnvoll sein. Marchewka und Bachhausen führen auf, dass eine stufenweise Wiedereingliederung aufgrund eingeschränkter Mobilität, ungenügender Zeit- und Ortsflexibilität, fehlendem Pacing (Halten der Balance zwischen Schonung und Aktivierung), fehlendem Wissen bei Arbeitgebern, zu geringer Berücksichtigung von Umweltfaktoren (ICF) und schwankender psychophysische und kognitive Leistungsfähigkeit allein oft unzureichend ist.[1]

Dabei sollten eher spezialisierte Modelle die Reha-Fähigkeit Betroffener stabilisieren, beeinflussende Umweltfaktoren berücksichtigen und den Wiedereinstieg in den Job u. a. durch intensivere Einbindung der Arbeitgeber absichern. Mit Fokus auf die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse und im engen Austausch mit den Arbeitgebern benötigen Betroffene daher individuellere und stellenweise orts- und zeitflexiblere Unterstützung sowie Coachings über den beruflichen Kontext und bisherige Angebote der beruflichen Rehabilitation hinaus. Neben der Kostenübernahme der Berufsgenossenschaften/DGUV bei Berufskrankheit oder Arbeitsunfall kommen als Förderinstrument auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) mit einer COVID-spezifischen Unterstützung infrage.[2]

[1] Marchewka/Bachhause (2023): Return-to-Work mit Long-COVID. ASU Zeitschrift für medizinische Prävention, 58 (1), 9–11.
[2] Return-to-Work mit Long-COVID. ASU Zeitschrift für medizinische Prävention, 58 (1), 9–11.

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