Long-Covid: Mit dem „Hamburger Modell“ zurück in den Job

5 bis 15 Prozent aller Covid-19-Patienten leiden an den Langzeitfolgen der Erkrankung. Vielen von „Long-Covid“ betroffenen Beschäftigten fällt eine Rückkehr in das Arbeitsleben sehr schwer. Mit dem bewährten „Hamburger Modell“ soll auch im Falle von Long-Covid eine erfolgreiche Wiedereingliederung möglich werden.

Laut Schätzungen der WHO können bei etwa bei jedem zehnten Patienten, der sich mit Corona infiziert hat, sogenannte Long-Covid-Folgen auftreten. Das heißt Betroffene fallen im Beruf aus und müssen auch im Alltag kürzertreten. Dabei ist die Liste möglicher Beschwerden lang. Von Kopfschmerzen, Erschöpfung, chronischer Husten, Bauch- und Muskelschmerzen oder Depressionen ist alles dabei.

Betroffene und Ausfallzeiten

Die meisten Long-Covid-Patienten sind Erwachsene. Es kommen aber immer mehr Kinder und Jugendlichen dazu. Laut der „Smartphone-App-Studie“ des Paul-Ehrlich-Instituts dauern bei 13 Prozent der Betroffenen die Symptome bis zu 28 Tage an, bei 5 Prozent bis zu zwei Monate und bei 2 Prozent bis zu drei Monate. Auch ein milder Verlauf einer Corona-Infektion schließt Long Covid nicht aus. Studien deuten allerdings darauf hin, dass die Corona-Impfungen auch das Risiko für diese Langzeiterkrankung reduzieren. Einige Long-Covid-Patienten müssen sich auch klinisch behandeln lassen. Sie fallen daher im Job erstmal aus. Laut einer Mitteilung der Techniker Krankenkasse sind das im Schnitt 105 Tage. In der Regel bleiben Betroffene drei Monate lang in stationärer Behandlung bzw. in einer Tagesklinik.

Hamburger Modell

Die Rückkehr in den Job bei einer Wiedereingliederung zieht sich oft über ein Dreivierteljahr hin, manchmal sogar mehr. Das für die Wiedereingliederung genutzte Verfahren ist das sogenannte „Hamburger Modell“. Dieses läuft nach einem Wiedereingliederungsplan ab, bei der die Arbeitsstunden und die Arbeitstätigkeiten schrittweise gesteigert werden. In der ersten Phase, die vier bis acht Wochen dauert, kehren die Arbeitnehmer zunächst für einen oder zwei Tage in der Woche in den Beruf zurück. In dieser Zeit sind sie weiterhin krankgeschrieben und erhalten Krankengeld von ihrer Krankenversicherung. Danach steigert sich die Zeit am Arbeitsplatz sukzessive.

Gefahr von Rückschlägen

Während der gesamten Wiedereingliederung werden die Patienten von einem medizinischen Team betreut. Das sei laut Experten wichtig, denn viele Beschäftigte überschätzen sich und nach wenigen Wochen kann dann ein Rückschlag mit Schlafstörungen, Bluthochdruck oder Kopfschmerzen erfolgen. Wichtig sei es deshalb Kraftreserven einzuteilen und darauf zu achten, genügend Pausen zu machen.

Rechtslage

Die Eingliederung durch das „Hamburger Modell“ ist eigentlich nur eine „Kann-Leistung“ des Arbeitgebers. Gesetzlich verpflichtet ist er nur, wenn schwerbehinderte Menschen in ihren Job reintegriert werden sollen. In der Regel kann aber also eine Wiedereingliederung gegen den Willen des Arbeitgebers nicht durchgesetzt werden. Allerdings gibt es hierzu widersprüchliche richterliche Entscheidungen. So urteilte 2013 das Landesarbeitsgericht Hamm, dass Arbeitgeber Beschäftigte nach einer langen Krankheit schrittweise wieder an die bisherige Tätigkeit heranführen müssen. Arbeitgeber seien grundsätzlich verpflichtet, so die Auffassung der Richter, einer durch ein ärztliches Attest vorgeschlagenen stufenweisen Eingliederung nachzukommen. Das gelte vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hat.

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