Rückwirkend zum 1.1.2024 gilt ein neuer Lohnsteuertarif, der spätestens ab April 2024 angewendet werden muss. Durch die Korrekturen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen Januar bis März 2024 kann es bei Arbeitnehmern mit mehreren Kindern zu Steuernachzahlungen kommen. Dieses Schreiben dient als Formulierungshilfe, um die Arbeitnehmer über den Grund der Nachzahlung zu informieren.

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