Einforderung beim Arbeitnehmer
Die nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge trägt in der Regel der Arbeitgeber allein. Arbeitnehmeranteile dürfen höchstens für 3 zurückliegende Monate vom Lohn einbehalten werden.[1] Nur wenn den Arbeitgeber keinerlei Verschulden trifft, dürfen Arbeitnehmeranteile für weiter zurückliegende Zeiträume eingefordert werden.[2]
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