Die Eintragungen im Lohnkonto sind die Ausgangsbasis für die Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber. Neben den persönlichen Daten des Arbeitnehmers (Name, Anschrift und Geburtsdatum) sind die vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Besteuerungsmerkmale (ELStAM) mit Merker "gültig ab" in die Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen:

  • Steuerklasse des Arbeitnehmers, ggf. einschließlich eines Faktors[1]
  • Zahl der Kinderfreibeträge in den Steuerklassen I–IV,
  • ggf. eingetragener Jahresfrei- oder Jahreshinzurechnungsbetrag[2] und
  • Kirchensteuermerkmal.[3]

Für jede elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist eine eindeutige ID (KmlD) zu erstellen, um so eine eindeutige Zuordnung, z. B. für ein neues Korrektur- und Stornierungsverfahren, zu ermöglichen.

Lohnsteuerbescheinigungen sind sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer zu erstellen. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal erhoben hat.[4]

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