Ist der Arbeitgeber zum Lohnsteuer-Jahresausgleich berechtigt oder gesetzlich verpflichtet, so erfolgt der Ausgleich in 3 Schritten:

 
1. Maßgeblichen Jahresarbeitslohn berechnen
  Ermittlung des gesamten Bruttolohns
- Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
- Altersentlastungsbetrag
= maßgeblicher Jahresarbeitslohn
2. Jahreslohnsteuer und Differenzbetrag ermitteln
  Jahreslohnsteuer lt. Jahreslohnsteuertabelle mit individuellen ELStAM
- einbehaltene Beträge beim laufenden Lohnsteuerabzug
= Differenzbetrag (zu erstatten bzw. nachzufordern)
3. Differenzbetrag in der Lohnsteuer-Anmeldung verrechnen

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