Ist der Arbeitgeber zum Lohnsteuer-Jahresausgleich berechtigt oder gesetzlich verpflichtet, so erfolgt der Ausgleich in 3 Schritten:
1. Maßgeblichen Jahresarbeitslohn berechnen | |
Ermittlung des gesamten Bruttolohns | |
- | Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag |
- | Altersentlastungsbetrag |
= | maßgeblicher Jahresarbeitslohn |
2. Jahreslohnsteuer und Differenzbetrag ermitteln | |
Jahreslohnsteuer lt. Jahreslohnsteuertabelle mit individuellen ELStAM | |
- | einbehaltene Beträge beim laufenden Lohnsteuerabzug |
= | Differenzbetrag (zu erstatten bzw. nachzufordern) |
3. Differenzbetrag in der Lohnsteuer-Anmeldung verrechnen |
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